Um die rechtlichen Anforderungen nach BGV A1 § 26 – Anlage 3 erfüllen zu können, müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % des anwesenden Personals als Ersthelfer ausgebildet sein. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen ausgebildete Ersthelfer dieses Seminar vor Ablauf von 24 Monaten nach Besuch ihres Grundlehrgangs oder einer Trainingsmaßnahme besucht haben.