– §22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII),
– §20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
– DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer oder dessen Vertreter bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie überzeugen sich weiterhin vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstungen. Des Weiteren machen sie die Versicherten auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam. Sicherheitsbeauftragte sind für die innerbetriebliche Prävention unerlässlich und stellen das Bindeglied zwischen dem Unternehmer und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit dar.